Personal Fitness Training

- Teilnahmebedingungen -

In den folgenden Teilnahmebedingung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form „Teilnehmer“ verwendet. Sie bezieht sich auf Personen aller Geschlechter. Außerdem wird „Personal Fitness Training“ im folgenden mit „PFT“ abgekürzt.

  1. Ohne vorherige Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer kann keine PFT Einheit durchgeführt werden.

  2. Eine PFT Einheit dauert 60 oder 90 Minuten.

  3. Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

  4. An einer PFT Einheit kann maximal 1 Teilnehmer teilnehmen.

  5. Eine Vergütung einer PFT Einheit beläuft sich bei 60 Minuten auf 100,00€ und bei 90 Minuten auf 140,00€. Die Bezahlung ist am Ende des jeweiligen Monats der Durchführung fällig, wird durch den Trainer per Rechnung per Mail eingefordert und hat eine Zahlungsfrist von einem Monat. Die Bezahlung muss als Bank-Überweisung vorgenommen werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen für jeden angefangenen weiteren Monat 20% des Betrages der in der ersten Rechnung für den jeweiligen Monat veranschlagt wurde als Säumniszuschlag hinzu.

  6. Die Teilnahme an einer PFT Einheit erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Trainer haftet nicht für jegliche körperliche, geistige oder sachliche Schadensfälle des Teilnehmers.

  7. Die Terminabsprache für eine PFT Einheit erfolgt individuell zwischen Trainer und Teilnehmer und wird erst durch beiderseitiges zustimmen verbindlich. Ein Terminvorschlag, sowie dessen Annahme durch die Gegenseite kennzeichnet eine beiderseitige Zustimmung.

  8. Durch das Erscheinen des Teilnehmers zu einer PFT Einheit versichert dieser nonverbal dem Trainer die eigene Sporttauglichkeit, sowie allgemein nötige Gesundheit zur Ausübung von Sport. Sobald sich der Gesundheitszustand des Teilnehmers während einer PFT Einheit ändert, muss dies unverzüglich dem Trainer mitgeteilt werden.

  9. Bei einer Absage einer bereits verbindlich vereinbarten PFT Einheit durch den Teilnehmer

    • vor 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit ist keine Vergütung fällig.

    • innerhalb von 1-24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit ist die Hälfte der voraussichtlich für die jeweilige PFT Einheit veranschlagten Vergütung fällig.

    • innerhalb einer Stunde vor Beginn, während oder nach der jeweiligen Trainingseinheit oder bei nicht erscheinen des Teilnehmers ohne Ankündigung ist der volle Betrag der voraussichtlich für die jeweilige PFT Einheit veranschlagten Vergütung fällig.

  10. Bei einer Absage einer bereits verbindlich vereinbarten PFT Einheit vor einer Stunde vor deren Beginn durch den Trainer besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer Absage einer bereits verbindlich vereinbarten PFT Einheit innerhalb einer Stunde vor oder nach deren Beginn durch den Trainer besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz in Form einer kostenlosen PFT Einheit. Bei einer Absage einer PFT Einheit durch den Trainer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung für den Trainer.

  11. Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich zur gemeinsam vereinbarten Zeit am gemeinsam vereinbarten Ort besteht für ihn kein Anspruch auf Verlängerung der PFT Einheit. Eine Verspätung des Teilnehmers von mehr als 10 Minuten ohne vorherige Ankündigung gilt als nicht erscheinen. Der Trainer wartet maximal 10 Minuten am gemeinsam vereinbarten Ort.

  12. Erscheint der Trainer nicht pünktlich zur gemeinsam vereinbarten Zeit am gemeinsam vereinbarten Ort besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Verlängerung einer PFT Einheit, um die Dauer des verspäteten Beginns. Diese Verlängerung erfolgt am Ende einer PFT Einheit, bei welcher die Verlängerung für Trainer und Teilnehmer umsetzbar ist.

  13. Bei Abbruch einer bereits laufenden PFT Einheit durch den Teilnehmer (z.B. auf Grund seines Gesundheitszustandes, der Wetterbedingungen, äußerer Umstände usw.) ist die volle Vergütung fällig.

  14. Bei Abbruch einer bereits laufenden PFT Einheit durch den Trainer (z.B. auf Grund seines Gesundheitszustandes, der Wetterbedingungen, äußerer Umstände, des Verhaltens des Teilnehmers usw.) ist die Hälfte der voraussichtlich für die jeweilige PFT Einheit veranschlagten Vergütung fällig.

  15. Die Aufnahme von Bild- und Videomaterial von Teilnehmer und/oder Trainer, sowie deren Veröffentlichung jeglicher Art erfolgt ausschließlich durch vorheriges beiderseitiges Einverständnis.

Stand: 27.04.2023